Allgemein:
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2018 ist jedes Mitglied im Alter von 16 – 75 Jahren zur Ableistung von fünf Arbeitsstunden pro Jahr verpflichtet. Diese sind nicht übertragbar.
Ausnahmen:
Bei einem Vereinseintritt nach dem 31.07. sind nur zweieinhalb Stunden und bei Eintritt nach dem 30.09. keine Arbeitsstunden im jeweiligen Jahr abzuleisten. Ab dem folgenden Jahr ist die Ausnahme aufgehoben.
Aufgrund der verkürzten Laufzeit des Semestertickets (30.06.) werden hier keine Arbeitsstunden erhoben.
Möglichkeiten der Ableistung:
Möglich sind Arbeitsstunden in den Bereichen: Küchendienst bei Festen/Turnieren/Tenniscamps, Frühjahrsinstandsetzungen, Gartenarbeiten, Baumaßnahmen, Platzpflege, …
Ablauf:
Das Präsidium informiert per Mail über die anstehenden Arbeitseinsätze. Dabei wird angegeben, auf welchem Weg man sich für eine Schicht anmelden kann.
Links neben der Küchentür liegt ein Schnellhefter mit Listen aus. Während der Einsätze sollten alle Helfer unbedingt die Anzahl der abgeleisteten Stunden in die Liste eintragen. Diese dient am Ende des Jahres als Basis zur Überprüfung, ob alle Mitglieder ihre Arbeitsstunden in vollem Umfang verrichtet haben.
Das Nichtableisten wird mit 10€ pro Stunde berechnet und zusammen mit den Getränken und Gastkarten mittels Lastschrift im folgenden Jahr eingezogen.
Der TC Karlsruhe-West veranstaltet derzeit jährlich bis zu fünf Turniere, zwei Tenniscamps und fast monatlich Feste für die Vereinsmitglieder. Hinzu kommen allerlei Aufgaben auf den Tennisplätzen und der Grünanlage. Es gibt in unserem Verein also eine Menge zu tun. Ohne unsere Mitglieder ist dies definitiv nicht zu bewältigen. Wir bitten euch daher um eure Unterstützung.
Außerdem sind Arbeitsstunden eine gute Gelegenheit, um Vereinskollegen kennenzulernen und Spielpartner zu finden.